Wohnrecht oder Nutzniessung? Und was hat das für Steuerfolgen?
Wohnrecht oder Nutzniessung? Und was hat das für Steuerfolgen?
Sie haben Ihr Haus Ihrem Sohn verschenkt und wohnen nun unentgeltlich weiterhin im Haus. Sie haben also ein Wohnrecht. Wer zahlt was? Und was hat das für Folgen für Ihre Steuererklärung?
Das sollten Sie wissen:
1. Wohnrecht
Sie dürfen das Haus nur selbst bewohnen und nicht weitervermieten. Und das Wohnrecht verfällt auch dann nicht, wenn Sie ins Altersheim ziehen, ausser Sie haben das mit Ihrem Sohn entsprechend vertraglich vereinbart.
Welche Vor- und Nachteile hat das für Ihre Steuern?
Da Sie als Wohnrechtsberechtigter weiterhin den normalen Unterhalt (und alle Nebenkosten) bezahlen, dürfen Sie diese Unterhaltskosten bei den Steuern abziehen. Allerdings ist dieses Wohnrecht als Eigenmietwert in Ihrer Steuererklärung anzugeben. So muss Ihr Sohn nur den Steuerwert der Liegenschaft in seiner Steuererklärung aufführen.
2. Nutzniessung
Anders verhält es sich bei der Nutzniessung. Da können Sie das Haus sowohl selbst bewohnen als auch vermieten.
Sie möchten vermieten?
Dann sollten Sie Folgendes hinsichtlich Steuern beachten:
Wenn Sie vermieten, müssen Sie die Mietzinsen versteuern. Auch grössere Reparaturen bezahlen Sie aus Ihrer eigenen Tasche. Weiterhin müssen Sie den Eigenmietwert versteuern (oder die Mieteinnahmen) plus den Steuerwert.
Auch hier gilt die Nutzniessung bis zum Lebensende, ausser Sie haben mit Ihrem Sohn eine mündliche, besser eine schriftliche Vereinbarung getroffen, wonach die Nutzniessung endet, wenn Sie ausziehen.
Richtig sollten Sie dann eine Rente anstelle der Nutzniessung erhalten. Die Rente berechnet sich nach einer anerkannten Formel anhand der verbleibenden Lebenserwartung und der ortsüblichen Mieten.
Richtig aufgleisen
Sie sehen, auch wenn Sie die besten Absichten haben, es gilt einiges zu beachten und zu regeln. Sonst wird es kompliziert und manchmal leider auch ungemütlich.
Möglicherweise haben wir für Sie die richtige Lösung oder wir stellen Ihnen die richtigen Fachleute vor. Rufen Sie uns einfach an – wir helfen gerne.
Autor: Hans Graf