Sperrkonto?

Sie kennen das vermutlich, werte Leser unseres Blogs. Da wird ein Kaufvertrag abgemacht, wo die Eigentumsübertragung in einigen Monaten erst passieren soll, jedoch der Vertrag heute beurkundet wird. Das wird oft so gemacht, dass heute eine Teilzahlung von zB 10% geleistet wird; die Restzahlung von 90% bei Eigentumsübertragung.

Nun stellt sich natürlich die Frage, ob diese Teilzahlung verzinst und sichergestellt werden muss. Verzinsung können wir vergessen beim heutigen Zinsumfeld. Vielleicht ein Sperrkonto zur Sicherstellung? Meine Meinung: würden Sie an Stelle des Verkäufers mit 10% des Betrages ins Ausland verschwinden und auf die 90% bei Eigentumsübertragung verzichten? Oder fragen Sie nach einer Sicherstellung, weil Sie an Stelle des Verkäufers irgendwie Schindluder mit der Teilzahlung treiben würden? Bei aller Vorsicht: mit der Teilzahlung kann der Verkäufer machen, was er will. Er kann eine neue Wohnung kaufen oder mieten, eine Mietkaution bezahlen oder er kann eine Weltreise machen oder was auch immer. Nach der Eigentumsübertragung werden Sie ja auch nicht danach fragen oder mitbestimmen, was er mit seinem Geld machen wird/darf. Also: bleiben Sie entspannt. Das klappt auch ohne Sperrkonto. Falls eine der Parteien nicht zur Eigentumsübertragung in einigen Monaten erscheint, dann hat die Partei, welche nicht vollzieht, noch ganz andere Probleme....

Nüt für unguet!

Autor: Hans Graf