Rechnungen doppelt bezahlen

Das ist Ihnen noch nicht passiert? Mir schon, bei einer Hotelrechnung. Das Missverständnis konnte auch schnell und unkompliziert bereinigt werden. Ein überschaubarer Betrag: Es wäre ärgerlich aber kein Drama gewesen, wenn die Angelegenheit nicht hätte geregelt werden können.

Anders sieht es aus, wenn Rechnungen doppelt zu bezahlen sind, wenn ein Haus gebaut wird.

Für Handwerkerrechnungen haftet der Grundeigentümer

Es gibt auch dies: Nach Bauabschluss bezahlt der Bauherr dem Generalunternehmer sämtliche offene Rechnungen. Kurz darauf meldet sich der Küchenbauer und fordert sein Geld. Vielleicht auch mehrere andere Leistungsträger. Der Generalunternehmer sei Konkurs und habe sie nicht für ihr Werkes am Bau entschädigt. Der Gesetzgeber hat das Bauhandwerkerpfandrecht für diesen Fall vorgesehen. Das bedeutet, dass zum Schutz der Handwerker das Grundstück belastet werden kann. Dies, obwohl der Eigentümer sein Haus vollumfänglich bezahlt hat. Er muss zusätzlich für diese offenen Rechnungen aufkommen. Das bedeutet, er bezahlt diese oder erbringt eine Bankgarantie, welche die Gläubiger im Grundbuch als Pfandrecht eintragen lassen können.

Ungerecht? Schon, aber Tatsache, um die Leistungsträger zu schützen. Im Obligationenrecht kann man dies unter Artikel 192 ff nachlesen. Forderungen dieser Natur können in grösserem Umfang bis zur Zwangsversteigerung des Hauses führen. Ein Alptraum.

Wie schützt man sich davor?

  • General-/Totalunternehmer prüfen (Betreibungsauszug, Referenzen)
  • Vom Generalunternehmen eine Bank- oder Versicherungsgarantie verlangen: Hier tritt die Bank oder Versicherung als Bürge ein und kommt für das Handwerkerpfandrecht direkt auf
  • Bei Schlussabrechnung vom Generalunternehmen oder den Handwerkern den Nachweis verlangen, dass alle (auch Subunternehmer!) für ihre Arbeiten entlöhnt wurden oder diese direkt bezahlen
  • Vertraglich einen Rückbehalt vereinbaren, welcher nach Ablauf der Frist für Pfandrechte (3 Monate, bzw. 4 Monate nach Abschluss der Arbeiten) verstrichen ist. In der Regel wird das über ein Sperrkonto geregelt, welches nach Ablauf der Frist nach Fertigstellung des Baus frei gegeben wird.
  • Einen unabhängigen Bautreuhänder für die Bauabnahme einschalten

Autor: Patrizia Pellandini