Maskenpflicht
Die neuesten vom Bundesrat erlassenen Covid-Massnahmen berühren auch die Tätigkeit der Immobilienwirtschaft. Es sind Mindestregeln, die durch allfällige strengere Erlasse der Kantone ergänzt werden können.
Der Bundesrat hat am Mittwochnachmittag, 28. Oktober 2020 die Massnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus verschärft. Die Massnahmen gelten unbefristet und mehrheitlich seit Mittwoch um Mitternacht. Es gilt u.a. die Maskenpflicht in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben sowie am Arbeitsplatz, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann
Was bedeutet das für die Anbieter bzw. Interessenten von Immobilien?
Bei Graf & Partner Immobilen wird die Büroanwesenheit des Teams um die Kontakt-Distanz zu optimieren reduziert sowie aufgeteilt. Die möglichen physischen Abwesenheiten werden über Home-Office abgedeckt. Besichtigungen können wir somit meist gewährleisten. Das bedeutet in der Regel:
• Die Anzahl Personen pro Besuch ist eingeschränkt.
• Nebst den üblichen Vorkehrungen wie Schuhüberzieher beim Begehen z.B. von Privatliegenschaften werden Masken getragen und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
Wir haben bis anhin dank guter Kommunikation und Selbstdisziplin positive Erfahrungen damit gemacht und sind froh für die Eigentümer bzw. Auftraggeber, die Immobilien¬suchenden und natürlich auch für uns selber.
Vermeiden wir doch gemeinsam, vor Schreck stehenzubleiben angesichts aller Besorgnisse, sondern packen wir verantwortungsvoll aber auch zuversichtlich das Leben an. Vergessen wir nicht zu träumen und Pläne zu schmieden: Die Zukunft beginnt heute.
Autor: Patrizia Pellandini