Keine Eigenmittel für den Hauskauf? Was tun?

Seit Mitte 2012 ist es nicht mehr möglich die ganzen 20% Eigenkapital für den Kauf einer selbstbewohnten Liegenschaft aus der Pensionskasse zu beziehen. Mittels einer Regulierung wurde beschlossen, dass nur noch maximal 10% des Kaufpreises aus der PK bezogen oder verpfändet werden dürfen.

  • Mindestens 10% des Kaufpreises muss „echtes“ Eigenkapital, welches nicht aus der Pensionskasse stammt, sein
  • Reduktion der Belehnung auf 2/3 des Belehnungswerts innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bis zum Erreichen des Pensionierungsalters

Falls Sie also mit dem Gedanken spielen ein Eigenheim zu kaufen, so müssen Sie mindestens 10% Eigenkapital aufbringen, das nicht aus der 2. Säule / Pensionskasse stammt. Aber woher können Sie das Geld nehmen, wenn sie die 10% des Kaufpreises nicht in bar auf Ihrem Konto haben? Hier ein paar Möglichkeiten, wie Sie vielleicht doch eine Hypothek für Ihr Traumhaus erhalten.

Erbvorbezug oder Schenkung

Sollten Ihre Eltern vermögend sein, dann wäre ein Erbvorbezug oder eine Schenkung eine Möglichkeit. Dieser Vorbezug würde beim Tod der Eltern bei der Aufteilung der Erbschaft berücksichtigt. Oft wird bei einem Erbvorbezug oder einer Schenkung als "Gegenleistung" auf eine Erbschaft verzichtet, solange noch einer der beiden Elternteile lebt. So können beide Seiten profitieren – die Kinder erhalten Geld, das sie in jungen Jahren vermutlich dringender als im Alter benötigen, und die Eltern, weil der überlebende Elternteil z.B. im eigenen Haus bleiben kann und mehr Geld fürs Alter zur Verfügung hat.

Vielleicht haben Sie noch andere reiche Verwandte, welche Sie finanziell unterstützen könnten? Denn eine Schenkung muss nicht zwingend von den Eltern stammen.

Zinsloses Darlehen

Eine weitere Möglichkeit ist ein Darlehen. Die Bank rechnet dies dem Eigenkapital zu, wenn es zinslos ist und die Laufzeit bis zur Rückzahlung mindestens so lange dauert wie die Hypothek.

Aber vielleicht verfügen Sie ja doch über Eigenkapital, an das Sie gar nicht gedacht haben…

Wertschriften

Auch Wertschriften wie Aktien oder Obligationen werden zum Eigenkapital gerechnet.

Guthaben in der 3. Säule oder Lebensversicherungen

Vermögen in der 3. Säule oder auch Lebensversicherungen haben Sie freiwillig gespart und werden daher ebenfalls dem Eigenkapital zugeordnet. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie diese beziehen oder verpfänden. Für die Bank zählt die Sicherheit.

Autor: Jonas Schumacher