Eigenheim abbezahlt – was tun mit dem Schuldbrief?

Viele Hausbesitzer haben seit Jahrzehnten ihre Hypothek abbezahlt. Ein gutes Gefühl im schuldenfreien Zuhause zu leben. Doch beim Verkauf des Eigenheims herrscht bei manchen auf einmal eine ziemlich grosse Aufregung: Der Schuldbrief ist nicht mehr auffindbar.

Bei einer Handänderung des verpfändeten Grundstückes wird dieses Dokument benötigt: Banken schliessen mit dem neuen Eigentümer meist vollständig neue Verträge ab und begründen somit ein neues Schuldverhältnis, welches wieder grund­pfandrechtlich sichergestellt wird. Dies bedeutet, die Schuld des Verkäufers wird mit der Eigentumsübertragung zurückbezahlt und gleichzeitig ein neues Schuldverhältnis mit dem Käufer begründet. Der Papier-Schuldbrief wird dabei meist direkt von der Bank des Verkäufers an die Bank des Käufers gesandt. Die durch die Hypothekargläubigerin auszustellende Bestätigung betreffend Ablösung ist meist im sogenannten "unwiderruflichen Zahlungs­versprechen" enthalten und hat anlässlich der Eigentumsübertragung vorzuliegen.

Wohin mit dem abbezahlten Schuldbrief?

Wird eine Hypothek abbezahlt und damit die Schuld getilgt, wird dieses Pfand nicht mehr benötigt: Der Schuldbrief wird dem Kunden ausgehändigt. Dem Hausbesitzer stehen nun verschiedene Möglichkeiten offen. Wichtig ist vor allem dies: Der Schuldbrief ist ein Wertpapier, dessen Errichtung prozentual zur Schuldsumme recht teuer sein kann. Versorgt man ihn gelocht in einen Ordner, entwertet man ihn und kann ihn in der Folge nicht mehr verwenden. Finanzinstitute empfehlen eine diebstahl- und feuersichere Verwahrung. Ist die Summe des Schuldbriefs über einen sehr tiefen Betrag und wird er für längere Zeit nicht benötigt, kann eine Löschung im Grundbuch als kostengünstige und pragmatische Lösung in Betracht gezogen werden, um sich Bankspesen zu sparen. Seit 2012 gibt es eine neue attraktive Möglichkeit: Der Papierschuldbrief lässt sich in einen sogenannten Register-Schuldbrief umwandeln. Der Schuldbrief bleibt damit elektronisch erhalten, aber es braucht kein Wertpapier mehr und die Kosten für die Aufbewahrung entfallen. In den meisten Fällen ist es sinnvoll, den Schuldbrief zu behalten – ob physisch oder elektronisch, spielt keine Rolle. Wer irgendwann einen neuen Kredit auf seine Liegenschaft aufnehmen will, spart sich dann die hohen Kosten für einen neuen Schuldbrief.

Verlust führt zu Umtrieben

Also kein Freudenfeuerchen mit dem abbezahlten Dokument veranstalten sondern bis zu seiner Löschung sorgfältig aufbewahren. Ist ein Schuldbrief abhandengekommen oder irrtümlicherweise vernichtet worden, muss man ihn in einem teuren und mehrmonatigen Verfahren vom zuständigen Gericht für kraftlos erklären lassen. Sehr unangenehm, wenn man einen Verkauf der Liegenschaft abwickeln möchte. Jede grundbuchliche Veränderung am Schuldbrief oder am entsprechenden Pfandrecht setzt die Vorlage des Schuldbriefes oder des entsprechenden Kraftloserklärungsentscheides voraus.

Autor: Patrizia Pellandini

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