"Dieses Haus steht bestimmt unter Heimatschutz!"
Mein Gesprächspartner meint dabei die Denkmalpflege als Behörde, welche sich gemäss gesetzlichem Auftrag dem Schutz der Baudenkmäler und Ortsbilder widmet. Die offensichtliche Qualität des Objektes weckt Befürchtungen, welche nicht zwingend mit den Ausbaubedürfnissen kollidieren müssen.
Wer ein Haus erwerben, umbauen oder renovieren möchte und nicht sicher ist, ob es inventarisiert ist, kann sich bei der Gemeinde oder der Denkmalpflege erkundigen, ob es als erhaltens- oder schützenswertes Objekt erfasst ist. Wenn ja, ist es sinnvoll die Denkmalpflege so früh wie möglich einzubeziehen: Das Machbare im Umbau wie auch ein möglicher Beitrag an werterhaltenden Kosten kann so ausgelotet werden. Zudem hat sich die Denkmalpflege beim Baugesuch von Gesetzes wegen als Fachinstanz zu äussern, weshalb man so Überraschungen schon früh reduzieren kann.
Es gibt diverse Klassifizierungen: Besonders herausragende Objekte werden von der UNESCO als schützenswert eingestuft. Zu den wenigen in unserem Lande gehören z.B. die Burgen von Bellinzona dazu. Die dem Kanton unterstellte Denkmalpflege klassifiziert Objekte und Ensembles von nationaler (A), regionaler (B) und lokaler Bedeutung (C). Zudem gibt es nicht einfach "denkmalgeschützte" Bauten, sondern diverse Abstufungen. Erhaltens- oder schützenswerte Objekte und Ensembles sind zum Beispiel im Gegensatz zu denkmalgeschützten Objekten nicht im Grundbuch eingetragen.
In der Praxis finden wir in Landgemeinden vor allem Einschränkungen im Erscheinungsbild einer Baute in Kernzonen: Die Regelungen werden kaum den zeitgemässen Ausbau wie neue Bäder und Küche einschränken; Eingriffe, welche die Aussenhülle betreffen, stellen uns eher vor Herausforderungen.
Ein attraktives historisches Umfeld hat es in sich: Die wertvolle, unverwechselbare Bausubstanz ist ein Erbe, welches keine Selbstverständlichkeit ist. Wirtschaftliche Interessen oder mangelndes Verständnis kollidieren öfter mit den Rahmenbedingungen, welche für den Erhalt von Baukultur nötig sind. Für die Identität einer Stadt oder Gemeinde, einer Region und eines Landes ist deshalb eine Institution wichtig, welche hier Leitlinien setzen kann. Der Denkmalschutz ist Kulturgüterschutz: Durch das Erfassen, Dokumentieren und Vermitteln des baulichen Kulturerbes trägt er dazu bei, dass klassifizierte Denkmäler bei Umbauten, Sanierungen und Renovationen weder beschädigt, zerstört oder verfälscht werden.
Was aber ist der Heimatschutz? Viele Werte, für welche der Heimatschutz einsteht, decken sich mit dem Auftrag der Denkmalpflege. Er ist jedoch ein unabhängiger Verein mit Verbandsbeschwerderecht und die führende Schweizer Non-Profit-Organisation im Bereich Baukultur. Er steht allen Interessierten offen. Städtebauliche Fragen, Raumplanung und das aktuelle Bauen sind Kernthemen. Für Gemeinden kann er Fachstelle sein; ein Bauherr kann u.a. beim Heimatschutz fachkundige Beratung im Planungsprozess seines Bauvorhabens einholen.
Autor: Patrizia Pellandini