Die Bestandteile eines Kaufvertrags beim Immobilienkauf
Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer dem Käufer gegen die Zahlung eines vereinbarten Kaufpreises das Eigentum an einer Immobilie zu übertragen. Ein solcher Vertrag muss öffentlich beurkundet werden. Diese wird im Kanton Schaffhausen auf dem Grundbuchamt durchgeführt. Der reine Vertragsabschluss stellt eine gegenseitige Verpflichtung zur Eigentumsübertragung dar. Diese erfolgt jedoch erst mit dem Eintrag im Grundbuch.
Die wichtigesten Punkte im Kaufvertrag:
- Beschreibung des Kaufobjektes
- Kaufpreis sowie die Art und der Zeitpunkt der Bezahlung
- Gewährleistungen und Garantien
- Antritt: Übergang von Rechten und Pflichten
- Zeitpunkt der Eigentumsübertragung
- Zahlungsregelung der anfallenden Gebühren, Kosten und Steuern
Die öffentliche Beurkundung
Bei gewissen Rechtsgeschäften verlangt der Gesetzgeber die öffentliche Beurkundung, so auch bei der Handänderung von Immobilien. Durch die öffentliche Beurkundung soll allen Parteien volle Klarheit über das zu tätigende Geschäft vermittelt werden. Im Gegensatz zur Beglaubigung - bei dieser die Urkundsperson (Notar) lediglich eine Tatsache bezeugt - stellt die Urkundsperson bei der öffentlichen Beurkundung fest, dass der geäusserte Wille beider Parteien mit dem Inhalt der Urkunde übereinstimmt.
Die Eigentumsübertragung
Die Eigentumsübertragung erfolgt durch Abgabe der Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt mittels Unterschrift beider Parteien. Erst mit Abgabe dieser Grundbuchanmeldung (und nicht schon bei der öffentlichen Beurkundung des Kaufvertrages) wird der Käufer Eigentümer des Grundstückes und kann frei darüber verfügen.
Die Eigentumsübertragung kann unmittelbar im Anschlusss an die öffentliche Vertragsbeurkundung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Kosten und Gebühren
Die Kosten einer Eigentumsübertragung sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Es wird jedoch in allen Kantonen eine Handänderungssteuer erhoben. Weitere Gebühren fallen aufgrund von notariellen Beurkundungen und grundbuchamtlichen Eintragungen an. Im Kanton Schaffhausen betragen Sie ca. 0,7 % des Kaufpreises, zuzüglich ca. CHF 300.– Schreibgebühren pro Partei.
Autor: Jonas Schumacher