Die Ausnützungsziffer
Obwohl das Bauland immer knapper wird, ist es Grundstückbesitzern nicht gestattet, dieses nach Lust und Laune zu bebauen. Oder anders gesagt, nur weil Ihr Nachbar fünf Strassen weiter seinen Gartensitzplatz in einen beheizten Wintergarten verzaubert und den kompletten Dachstock ausgebaut hat, heisst das leider nicht, dass auch Sie das nach Belieben tun dürfen. In den örtlichen Zonenplänen und Bauordnungen wird klar geregelt, welcher Bauzone ein Grundstück zugeteilt ist und was entsprechend gebaut werden darf und was nicht.
Die Ausnützungsziffer:
Eine der wichtigsten Auflagen im Zonenplan, auf welche Sie bei einem Grundstückskauf bzw. einem Um- oder Anbau Ihres bestehenden Hauses achten sollten, ist die Ausnützungsziffer.
Die Ausnützungsziffer beschreibt das Mass der erlaubten baulichen Nutzung eines Grundstücks und berechnet sich aus dem Verhältnis zwischen der Bruttogeschossfläche (Wohnfläche) und der Landfläche (Grösse des Grundstücks).
Landfläche:
Die Landfläche entspricht dabei der Grösse der Parzelle abzüglich aller Fahrbahnen und Zufahrtswege, welche für die Erschliessung der Liegenschaft erforderlich sind, sowie den Grünflächen und Freihaltezonen, die als solche im Zonenplan markiert sind.
Bruttogeschossfläche:
Für die Ermittlung der Bruttogeschossfläche sind alle Flächen zu berücksichtigen, die tatsächlich dem Wohnen dienen. Nicht bewohnbare Flächen sind unter anderem Keller- und Lagerräume, Garagen, Dachterrassen und offene Balkone. Die Summe aller für Wohnzwecke nutzbaren Räume einschliesslich der Wände und des Mauerwerks ergibt schlussendlich die Bruttogeschossfläche.
Rechenbeispiel:
Beträgt die Ausnützungsziffer einer 700 m2 grossen Parzelle z.B. 0.3 (30 Prozent), so ergibt sich daraus eine Bruttogeschossfläche von 700 m2 * 0.30 = 210 m2.
Planen Sie also beispielsweise den Anbau eines zusätzlichen beheizten Raumes (z.B. Wintergarten) so müssen sie beachten, dass dies automatisch die maximal erlaubte Bruttogeschossfläche belastet. Wir empfehlen deshalb, bei Bauvorhaben die Bauordnung und den Zonenplan sorgfältig zu studieren und gegebenenfalls das zuständige Bauamt zu kontaktieren.
Autor: Manuel Liniger