Der Grundbuchauszug
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen ein Immobilie zu kaufen, dann lohnt sich ein Blick in den Grundbuchauszug. Dieser gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse sowie die Rechte, Lasten und Pflichten, die mit einem Grundstück verbunden sind. Mit Interessensnachweis sind die detaillierten Informationen auf dem zuständigen Grundbuchamt als kostenpflichtiger Grundbuchauszug erhältlich. Wird die Immobile über einen Makler verkauft, sollte Ihnen dieser den Grundbuchauszug vorlegen können.
Das zentrale Element des Grundbuchs ist das Hauptbuch. Es enthält unter anderem die Grundstücksbeschreibung mit allen Angaben zur Fläche und allfällig bereits vorhandenen Gebäuden. Es führt im weiteren den Eigentümer sowie das Erwerbsdatum. Weiter umfasst es Pläne und Auflagen der Baupolizei und informiert über Dienstbarkeiten wie Wegrechte, Nutzniessungen, Grundlasten sowie Pfandrechte. Im speziellen den Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten sollten Sie grosse Bedeutung schenken, denn Sie erwerben das Grundstück automatisch mit den im Grundbuch eingetragenen Lasten und Rechten.
Neben dem Hauptbuch besteht das Tagebuch in dem die Grundbuchanmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs eingeschrieben werden.
Die Oberaufsicht über das Grundbuchwesen obligt dem Bund. Geführt werden die Grundbücher hingegen Kantonal. Die Kantone bestimmen die Organisation auf ihrem Gebiet. Es gibt also kein gesamtschweizerisches zentrales Grundbuch. In einigen Kantonen gibt es nur ein einziges Grundbuchamt, andere Kantone sehen Grundbuchkreise für mehrere Gemeinden zusammen oder ein Grundbuchamt pro Gemeinde vor.
Autor: Jonas Schumacher