Das Grundbuch
Unser Grundbuch ist ein eigentlicher Exportschlager. Es ist weltweit das Beste und viele Länder haben unser Grundbuch als Vorlage genommen. Das Grundbuchamt wacht sorgfältig über alles, was drinsteht, auch im Zeitalter von Computern. Nur das Grundbuchamt kann Einträge machen und das Grundbuchamt wacht auch darüber, dass keinem Berechtigten seine Rechte irgendwie entzogen oder beschnitten werden. Und damit ist das Grundbuch für jeden Grundeigentümer eine ganz wichtige Garantie.
Und, ganz wichtig, nur was im Grundbuch steht, gilt. So gelten zB Wegrechte, auch wenn sie über Jahre oder gar Jahrzehnte nie genutzt wurden. Und sog. Gewohnheitsrechte gibt es grundbuchlich nicht. Gelöscht werden können solche Einträge (Dienstbarkeiten) nur dann, wenn beide, also belasteter Eigentümer und berechtigter Eigentümer, einverstanden sind. Einer allein kann da gar nichts unternehmen.
Nicht im Grundbuch steht, was Sie auf dem Grundstück bauen dürfen. Dafür gibt es Bauordnungen, Baugesetze, Zonenpläne und weitere Reglemente. Wenn Sie weitere Fragen zum Grundbuch haben, fragen Sie Ihr lokales Grundbuchamt. Oder uns.
Autor: Hans Graf